Die „Einprozent-Steuer" will die Vergabe von staatlichen Geldern an NGOs neu regeln. Statt bei den Verwaltungen um Gelder zu lobbyieren, sollen die NGOs direkt bei den Steuerzahlenden um einen Prozent des Steuerbetrages werben. Für einen Bruchteil der bedingungslosen Steuerpflicht könnte die Entscheidung für die Mittelverwendung selber getroffen werden, indem individuell jährlich eine zu begünstigende NGO bezeichnet werden könnte. Erfolgreiche, effiziente und transparente Organisationen würden so honoriert und gleichzeitig könnte die Spendenbereitschaft erhöht werden.

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